Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie
1. Aufl. 2006
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S. 3166.5 (Personalrat der Feuerwehr Hamburg)Veröffentlicht in ABl. C 217, S 23 vom ; Verfahrenssprache Deutsch.
Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung – Sozialpolitik – Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer – Richtlinien 89/391/EWG und 93/104/ EG – Anwendungsbereich – Einsatzkräfte einer staatlichen Feuerwehr – Einbeziehung – Voraussetzungen
In der Rechtssache C-52/04
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom Bundesverwaltungsgericht (Deutschland) mit Entscheidung vom , beim Gerichtshof eingegangen am , in dem Verfahren
Personalrat der Feuerwehr Hamburg
gegen
Leiter der Feuerwehr Hamburg
erlässt
DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten C. W. A. Timmermans sowie der Richter C. Gulmann, R. Schintgen (Berichterstatter), J. Makarczyk und J. Klučka,
Generalanwalt: D. Ruiz-Jarabo Colomer,
Kanzler: R. Grass,
nach Unterrichtung des vorlegenden Gerichts von der Absicht des Gerichtshofes, gemäß Artikel 104 § 3 seiner Verfahrensordnung durch mit Gründen versehenen Beschluss zu entscheiden,
nachdem den in Artikel 23 der Satzung des Gerichtsho...