Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie
1. Aufl. 2006
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S. 2516.2 (CIG)
BESCHLUSS DES GERICHTSHOFES (Sechste Kammer)
Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung – Sozialpolitik – Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer – Richtlinien 89/391/EWG und 93/104/EG – Anwendungsbereich – Personal der Einrichtungen der medizinischen Grundversorgung – Durchschnittliche Arbeitszeit – Einbeziehung von Bereitschaftsdienst
In der Rechtssache C-241/99
betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 234 EG vom Tribunal Superior de Justicia de Galicia (Spanien) in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit
Confederación Intersindical Galega (CIG)
gegen
Servicio Galego de Saúde (Sergas)
vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung der Richtlinien 89/391/EWG des Rates vom über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183, S. 1) und 93/104/EG des Rates vom über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 307, S. 18)
erlässt
DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten C. Gulmann, der Richter V. Skouris und R. Schintgen, der Richterin N. Colneri...