Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie
1. Aufl. 2006
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Artikel 5 Wöchentliche Ruhezeit
Übersicht
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Übersicht | ||
Erl 1: Wöchentliche Ruhezeit – Standardregelung | ||
Erl 2: Abweichungsmöglichkeit 1: Verkürzung auf 24 Stunden | ||
Erl 3: in der Richtlinie 2003/88 selbst vorgesehene, weitere Abweichungsmöglichkeiten von Art 5 | ||
Erl 4: Abweichungen durch Tarifvertrag oder Sozialpartnervereinbarung | ||
Erl 5: Keine Anwendbarkeit auf mobile Arbeitnehmer | ||
Erl 6: Keine Anwendbarkeit auf Arbeitnehmer ab Bord von seegehenden Fischereifahrzeugen | ||
Erl 7: Wöchentliche Ruhezeit muss nicht einmal grundsätzlich den Sonntag mit einschließen, Entschließung des Europäischen Parlaments zur Sonntagsarbeit | ||
Erl 8: Umsetzungspflicht für die nationalen Gesetzgeber? | ||
Erl 9: Direkte Anwendbarkeit gegenüber dem Staat im Falle der Nichtumsetzung? | ||
Erl 10: Fundstelle in der RL 93/104 | ||
Erl 11: Umsetzung im österreichischen Recht | ||
– Wöchentliche Ruhezeit | ||
– Ersatzruhezeit | ||
– Reduzierung der wöchentlichen Ruhezeit auf 24 Stunden | ||
– Feiertagsruhezeit |
1) Wöchentliche Ruhezeit – Standardregelung
Art 5 legt fest, dass jedem Arbeitnehmer pro Woche eine wöchentliche Ruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von 11 Stunden, dh gesamt 35 Stunden zusteht. Dabei handelt es sich um eine Mindestru...