Kommentar zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie
1. Aufl. 2006
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I. S. 5Vorwort
„Die Zeit, die ist ein sonderbares Ding. Wenn man so hineinlebt, ist sie rein gar nichts, aber dann auf einmal spürt man nichts als sie.“
Hugo von Hofmannsthal
Die EU-Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88 ist aufgrund der Vielzahl an Abweichungsmöglichkeiten, die oftmals noch nicht beim betreffenden Artikel, sondern an anderer Stelle normiert werden, nicht gerade übersichtlich gestaltet. Vergleiche mit Irrgärten drängen vor allem dann auf, wenn es zu einer Standardregelung, etwa der wöchentlichen Höchstarbeitszeit (Art 6), Abweichungsmöglichkeiten gibt, diese aber in Art 16 (Durchrechnungszeitraum), Art 22 (Opt out) und Art 17 Abs 5 (für „Ärzte in der Ausbildung“) normiert werden, ohne gegenseitig aufeinander zu verweisen bzw hinzuweisen.
Parallel dazu läuft seit über einem Jahr auf Europäischer Ebene eine bislang nicht abgeschlossene Diskussion über die Novellierung der EU-Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88, deren Kernpunkte die Frage, ob auch so genannte inaktive Bereitschaftszeiten pro futuro als Arbeitszeiten gezählt werden sollen oder nicht (Art 2), Fragen der Verbrauchsfristen für Ausgleichsruhezeiten (Art 17) und ob das individuelle „Opt out“ (Art 22) weiterhin Bestandteil der ...