Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3093-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 95 Meldung von Verstößen

Martin Oppitz

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Regelungsinhalt
1, 2
II.
Organisationsvorgaben
35
III.
Diskriminierungsverbot
68
IV.
Subsidiarität
9

I.  Regelungsinhalt

1

§ 95 enthält eine Whistleblowing-Regelung, welche sich auf Verstöße gegen Bestimmungen des BörseG, diesbezügliche Verordnungen oder Bescheide sowie MiFIR und MiFID II bezieht.

2

Whistleblowing-Parallelbestimmungen finden sich etwa in § 99g BWG in Umsetzung von Art 71 CRD IV und in Art 32 MAR.

II.  Organisationsvorgaben

3

Die in Abs 1 genannten Rechtsträger bzw Zweigniederlassungen haben über angemessene Verfahren zu verfügen, welche eine entsprechend vertrauliche Meldung von Verstößen an eine „geeignete Stelle“ geschlossen ermöglichen. Der Anforderung der Wahrung der Vertraulichkeit der Identität von meldenden Mitarbeitern wird man durch die Möglichkeit anonymer Anzeigen e...

Daten werden geladen...