Suchen Kontrast Hilfe
BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

Print-ISBN: 978-3-7073-3093-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 29

Martin Oppitz

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Regelungsinhalt
1
II.
Zulässige Mitglieder einer Wertpapierbörse
2– 9
III.
Technisch-organisatorische Anforderungen
10– 12
IV.
Sonderregelungen für Drittlandsunternehmen
13, 14
V.
Kooperationsverträge
15– 20
VI.
Pflichten aus Clearing und Abwicklung
21, 22
VII.
Fernzugang
23– 25
VIII.
Zustellungen
26– 31

I. Regelungsinhalt

1

Diese Bestimmung befasst sich mit den Voraussetzungen für die Mitgliedschaft an Wertpapierbörsen und enthält in Abs 1 einen Katalog grds qualifizierter Unternehmen. Dieser Katalog steht in sachlichem Zusammenhang mit dem in § 28 Abs 2 geregelten Kontrahierungszwang, der bei „Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen“ eingreift.

II. Zulässige Mitglieder einer Wertpapierbörse

2

Der sechsteilige Katalog des Abs 1 gliedert sich folgendermaßen:

3

Kreditinstitute und CRR-Kreditinstitute (Z 1): Dabei handelt es sich um Institute gem § 1 und § 1a Z 1 BWG, die zur Ausübung der Geschäfte gem § 1 Abs 1 Z 7 (Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit einer Reihe dort aufgeführter Instrumente, sofern der Handel nicht für das Privatvermögen erfolgt) und Z 7a (Handel auf eigene oder fre...

Daten werden geladen...