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BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung
Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner

BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

Kommentar

1. Aufl. 2018

Print-ISBN: 978-3-7073-3093-9

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Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner - BörseG 2018 MAR | Börsegesetz 2018 & Marktmissbrauchsverordnung

§ 11 Algorithmischer Handel

Alexandra Wurzer

Übersicht der Kommentierung


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I.
Einleitung
1– 5
II.
Systeme, Verfahren und Vorkehrungen zur Verhinderung marktstörender Handelsbedingungen
6– 10
III.
Tests der Mitglieder bzw Teilnehmer von Handelsplätzen
A.
Tests von Algorithmen
11– 13
B.
Konformitätstests
14– 17
IV.
Kennzeichnung von Algorithmen
18– 24

I. Einleitung

1

§ 11 legt Maßnahmen fest, die Börseunternehmen zu treffen haben, um marktstörende Handelsbedingungen iZm algorithmischen Handelssystemen zu vermeiden und zu kontrollieren.

2

Damit wird Art 48 Abs 6 und 10 MiFID II umgesetzt. Es werden damit Regelungen zum algorithmischen Handel und zum Hochfrequenzhandel eingeführt, womit den besonderen Risiken des algorithmischen Handels, insb des Hochfrequenzhandels entgegengewirkt werden. Sie dienen der Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen in diesem Bereich. Dabei handelt es sich um Regelungen, welche mögl Maßnahmen seitens des Börseunternehmens betreffen, die die Stabilität und Integrität des Marktes gewährleisten und Risiken eingrenzen sollen, ohne dabei den Handel mittels algorithmischer Progra...

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