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Betriebshilfe bei Krankheit oder Unfall
• Betriebshilfe bei Krankheit oder Unfall
SV aktuell Nr. 3/Juni 2001, 6.
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft bietet in bestimmten Fällen Geldleistungen (in Wien, NÖ und OÖ auch Sachleistungen), wenn der Selbständige mehr als 14 Tage krank ist und das Gesamteinkommen monatlich 17.540 S (Wert 2001) nicht übersteigt.