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Bedenken gegen Gesetzmäßigkeit der kammereigenen Pensionsvorsorge für Wirtschaftstreuhänder
• Bedenken gegen Gesetzmäßigkeit der kammereigenen Pensionsvorsorge für Wirtschaftstreuhänder (§ 146 Abs. 2 Z 5 WTBG)
, B 1588/00, B 1615/00, B 1666/00, ARD 5226/34/2001.
Das WTBG scheint keine Rechtsgrundlage für die Einrichtung einer kammereigenen Pensionsvorsorge für Mitglieder der Kammer für Wirtschaftstreuhänder zu enthalten.
Anmerkung: Es ist damit zu rechnen, dass die Kammer im Herbst versucht eine legistische Absicherung für die Zusatzpension zu erreichen.