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Stock Options
• Stock Options (§ 3 EStG)
AÖFV Nr. 148 v. , 742 f.: Lohnsteuerprotokoll 2001, .
Verschiedene Begünstigungen des § 3 EStG 1988 - und somit auch die Begünstigung des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. c EStG 1988 für Optionen - kommen nur zur Anwendung, wenn sie allen Arbeitnehmern bzw. bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden.
Muss dieser Vorteil allen (oder bestimmten Gruppen von) Arbeitnehmern im gleichen Ausmaß gewährt werden?
Innerhalb aller Arbeitnehmer oder einer Gruppe von Arbeitnehmern kann die Höhe der Option nach objektiven Merkmalen unterschiedlich gestaffelt sein (z. B. im Ausmaß eines Prozentsatzes des Bruttobezuges).
Anmerkung: Leitende Angestellte akzeptiert das BMF ausdrücklich weiterhin nicht als Gruppe.