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Kollektivvertraglicher Anspruch auf Tagesgeld
• Kollektivvertraglicher Anspruch auf Tagesgeld (§ 26 EStG)
AÖFV Nr. 148 v. , 753: Lohnsteuerprotokoll 2001, .
Der 9 Ob A 310/00d, festgestellt, dass Vertreter, die dem Handelskollektivvertrag unterliegen, angesichts des Umstandes, dass sie den Dienstort nicht nur vorübergehend verlassen, keinen Anspruch auf Tagesgeld nach dem Kollektivvertrag haben. Nach der bisherigen Verwaltungspraxis wurde ein derartiger Anspruch aber immer unterstellt und die diesbezüglich ausgezahlten Tagesgelder wurden steuerfrei ausgezahlt (auf Grund des Vorliegens einer lohngestaltenden Vorschrift).
Sind auf Grund des Urteiles die diesbezüglichen Tagesgelder für Vertreter rückwirkend zu versteuern? Wie ist in Zukunft vorzugehen?
Eine rückwirkende Versteuerung hat nicht zu erfolgen. Die Kollektivvertragspartner werden eine Änderung des Handelskollektivvertrages mit Stichtag vornehmen, der nicht nur eine Klarstellung der angefochtenen Bestimmung (vorübergehendes Verlassen des Dienstortes) beinhalten wird, sondern auch eine Änderung des zustehenden Tagesgeldes für Vertreter. Bis zum In-Kraft-Treten des neuen Kollektivvertrages ist die bisherige Verwaltungspraxis beizub...