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Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Beitragssatzes für Ärzte und Apotheker
• Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Beitragssatzes für Ärzte und Apotheker (§ 8 FSVG)
www.vfgh.gv.at, Prüfungsbeschlüsse: , B 467/01.
S. 252Der VfGH prüft die Verfassungsmäßigkeit des unterschiedlichen Pensionsbeitragssatzes (20% für Ärzte/Apotheker, 14,5% bzw. jetzt 15% GSVG-Versicherte). Er hat erklärt, für den Fall der Aufhebung die Anlassfallwirkung auch auf jene Verfahren zu erstrecken, die bei der SVAgW oder im Einspruchsverfahren beim Landeshauptmann anhängig sind.
Anmerkung: Da die leistungsrechtlichen Unterschiede zwischen GSVG und FSVG beseitigt wurden, dürfte die Bestimmung mit einiger Wahrscheinlichkeit als verfassungswidrig aufgehoben werden.