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Abfertigung - Zusammenrechnung von Arbeitsverhältnissen
• Abfertigung - Zusammenrechnung von Arbeitsverhältnissen (§ 23 AngG)
9 Ob A 268/00b, infas 3/2001, 69; DRdA 3/2001 (Juni), 270.
Bei unmittelbarer Aufeinanderfolge der Arbeitsverhältnisse ist es unerheblich, aus welchen Gründen das vorangehende Arbeitsverhältnis beendet wurde - selbst die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses durch Entlassung schadet nicht. Der OGH hat schon Unterbrechungen zweier Arbeitsverhältnisse im Umfang von elf Tagen bzw. von neunzehn Tagen als für eine Bejahung einer unmittelbaren Aufeinanderfolge von Arbeitsverhältnissen als ausreichend erachtet.