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ASoK 8, August 2001, Seite 255

Abfertigung - Zusammenrechnung von Arbeitsverhältnissen

Dr. Wolfgang Höfle

Abfertigung - Zusammenrechnung von Arbeitsverhältnissen (§ 23 AngG)

9 Ob A 268/00b, infas 3/2001, 69; DRdA 3/2001 (Juni), 270.

Bei unmittelbarer Aufeinanderfolge der Arbeitsverhältnisse ist es unerheblich, aus welchen Gründen das vorangehende Arbeitsverhältnis beendet wurde - selbst die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses durch Entlassung schadet nicht. Der OGH hat schon Unterbrechungen zweier Arbeitsverhältnisse im Umfang von elf Tagen bzw. von neunzehn Tagen als für eine Bejahung einer unmittelbaren Aufeinanderfolge von Arbeitsverhältnissen als ausreichend erachtet.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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