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Abfertigung in Verbindung mit der Altersteilzeitregelung
• Abfertigung in Verbindung mit der Altersteilzeitregelung (§ 67 Abs. 3 EStG)
AÖFV Nr. 148 v. , 756: Lohnsteuerprotokoll 2001, .
Bei einem Dienstverhältnis wird die Altersteilzeitregelung in Anspruch genommen. Die Arbeitszeit wird um 50% herabgesetzt, der Bezug wird daher um 25% vermindert.
Kann bei Beginn der Altersteilzeit eine Abfertigung wegen Verminderung des Bezuges um 25% steuerbegünstigt ausbezahlt werden?
Gemäß § 67 Abs. 3 EStG 1988 ist die Besteuerung einer Abfertigung mit dem festen Steuersatz an die „Auflösung des Dienstverhältnisses" gebunden. Da zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Altersteilzeit das Dienstverhältnis nicht beendet, sondern im Gegenteil fortgesetzt wird, ist eine Besteuerung nach § 67 Abs. 3 EStG 1988 bzw. § 67 Abs. 6 EStG 1988 nicht zulässig.
Anmerkung: Diese Klarstellung durch das BMF wurde notwendig, weil einige Steuerpflichtige die Begünstigung der Rz. 1070 LStR 1999 anwenden wollten (steuerbegünstigte „Zwischen"-Abfertigung bei „Änderungskündigung", Reduktion der Bezüge um mindestens 25%).