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ASoK 8, August 2001, Seite 270

OGH: Dienstverhinderungsgründe

Die Begleitung der 14-jährigen Tochter, für die keine andere Begleitperson zur Verfügung stand, zum Flughafen und deren Übergabe an die Flugbegleiterin stellt einen rechtmäßigen Hinderungsgrund i. S. d. § 8 Abs. 3 AngG dar. - (§ 8 Abs. 3 AngG)

„Ergänzend ist den Revisionsausführungen im Hinblick auf die Ausführungen des erkennenden Senates im ersten Rechtsgang zu erwidern: Dort hat der erkennende Senat ausgesprochen, dass ‚nach den derzeit gegebenen Feststellungen nicht ohne weiteres' davon ausgegangen werden könne, dass ein gerechtfertigter Hinderungsgrund vorgelegen sei. Inzwischen wurden ergänzende Feststellungen zu dem behaupteten rechtmäßigen Hinderungsgrund getroffen, aus denen sich nunmehr ergibt, dass ein solcher vorlag. Die 14-jährige Tochter der Klägerin war noch ohne Flugerfahrung. Wegen der Schwierigkeit, sich allein am Flughafen zurechtzufinden, dort ordnungsgemäß einzuchecken, der dort für eine Minderjährige dieses Alters drohenden Gefahr möglicher krimineller Handlungen (von Eigentums- bis Sittlichkeitsdelikten) und der berechtigten Verängstigung der Minderjährigen sind die Vorinstanzen zu Recht davon ausgegangen, dass es die Fürsorgepflicht der Mutter erforderlich machte, ihre Tochter zum Flugh...

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