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Reisekostenanspruch für Reisende nach dem KV-Handelsangestellt
• Reisekostenanspruch für Reisende nach dem KV-Handelsangestellte
9 Ob A 310/00 d, in: ARD 5219/12/2001.
Auf Reisende, die ihre Tätigkeit üblicherweise außerhalb des Dienstortes entfalten, ist die Reisekostenregelung (Taggeldanspruch) nach dem Kollektivvertrag für die Handelsangestellten nicht anzuwenden.
Anmerkung: Diese Entscheidung dürfte wesentliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von trotzdem an solche Mitarbeiter ausbezahlten Taggeldern haben (steuerpflichtig!).