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Verzugszinsen bei arbeitsrechtlichen Forderungen
• Verzugszinsen bei arbeitsrechtlichen Forderungen (§ 49 a ASGG, § 67 Abs. 8 EStG)
Artikel von Thomas Rauch. ASoK 6/2001, 171 - 173; Artikel von Patrick Knörzer. RdW 5/2001, Artikel-Nr. 342 (314).
Rauch berichtet, dass Zinsen in der Praxis immer wieder vom Bruttobetrag und damit überhöht berechnet werden. Die richtige Berechnung müsste anhand des Nettobetrages erfolgen. Lohnsteuerlich teilen die Zinsen das Schicksal der zu Grunde liegenden Forderung. Beitragspflicht in der Sozialversicherung besteht für Verzugszinsen nicht.