Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unternehmens-(Betriebs-)Übergang und Geschäftsführerstellung
• Unternehmens-(Betriebs-)Übergang und Geschäftsführerstellung (§ 3 AVRAG)
Artikel von Konrad Grillberger, WBl. 5/2001, 204 - 208.
Der Autor meint, dass mehr dafür spricht, dass auch Anstellungsverhältnisse von Geschäftsführern vom Betriebsübergang erfasst sind, sofern sie im nationalen Arbeitsrecht als Arbeitnehmer gelten. Wird allerdings nur ein Betriebsteil übertragen, bleibt der alleinige Geschäftsführer im bisherigen Betrieb.
Aus der Sicht des Unternehmens bildet die Veräußerung eines Betriebs(-teils) keinen wichtigen Grund zur vorzeitigen Auflösung des Dienstvertrages. Ein Grund zur vorzeitigen Auflösung des Dienstvertrages durch den Geschäftsführer könnte dann angenommen werden, wenn das ursprüngliche Unternehmen durch Veräußerung von Betriebsteilen eine gravierende Änderung auf den Tätigkeitsbereich des Geschäftsführers hat.