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Alternativen zur beitragspflichtigen Mitversicherung von Angehörigen
• Alternativen zur beitragspflichtigen Mitversicherung von Angehörigen (§ 51 d ASVG)
Artikel von Beatrix Karl. ASoK 6/2001, 177 - 183.
Die Autorin weist auf mögliche Alternativen zur beitragspflichtigen Mitversicherung hin: Freiwillige Selbstversicherung in der Krankenversicherung (§ 16 ASVG), Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung nach § 19 a ASVG, Weiterversicherung nach § 8 GSVG, Familienversicherung nach § 10 GSVG, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit (Pflichtversicherung nach GSVG).
Anmerkung: Zu ergänzen wäre noch das „Opting-in" in der Kranken- und Unfallversicherung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GSVG auf Grund einer (geringfügigen) selbständigen Erwerbstätigkeit (keine Pensionsversicherungspflicht!) und die Bewirtschaftung eines land-/forstwirtschaftlichen Grundstücks (Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz).