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Alternativen zur beitragspflichtigen Mitversicherung von Angehörigen
Freiwillige Krankenversicherung oder krankenversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit anstelle der beitragspflichtigen Mitversicherung?
Unter dem Motto der „Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialsystems" hat der Gesetzgeber im Budgetbegleitgesetz 2001 (BGBl. I Nr. 142/2000) ein Maßnahmenpaket verwirklicht, das primär der Erzielung von Einsparungen im Rahmen der Budgetkonsolidierung diente. Davon betroffen ist auch die Mitversicherung bestimmter Angehöriger in der Krankenversicherung, für die nunmehr die Leistung eines Zusatzbeitrags vorgesehen ist. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, ob sich die Betroffenen mit der Leistung dieses Zusatzbeitrags abfinden sollen, oder ob es ratsam ist, stattdessen eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen oder eine krankenversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit aufzunehmen.
Die im ASVG vorgesehene Mitversicherung in der Krankenversicherung ist - soweit sie Ehegatten, haushaltsführende Angehörige sowie durch Satzung als Angehörige anerkannte Verwandte und haushaltsführende Lebensgefährten (§ 123 Abs. 2 Z 1, Abs. 7 und 8 ASVG) betrifft - seit beitragspflichtig (§ 51 d ASVG). Im Bereich des GSVG, das eine Mitversicherung haushaltsführender Angehöriger...