Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 7, Juli 2001, Seite 224

Ausgleichstaxe, besonderer Kündigungsschutz

Dr. Wolfgang Höfle

Ausgleichstaxe, besonderer Kündigungsschutz (§§ 8 f. BehEinStG)

Ausschussbericht , 650 BlgNR XXI. GP, im NR-Plenum am beschlossen.

Die Ausgleichstaxe wird per von derzeit 2.060 S auf 2.700 S erhöht (§ 9 Abs. 2 BehEinstG). Die Ausnahme vom besonderen Kündigungsschutz wird verlängert und gilt für ab neu abgeschlossene Dienstverhältnisse, wenn das Dienstverhältnis im Zeitpunkt des Kündigungsausspruches noch nicht sechs (vorher: drei) Monate bestanden hat (§ 8 Abs. 6 lit. b BehEinStG).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Daten werden geladen...