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ASoK 7, Juli 2001, Seite 223

GmbH-Geschäftsführer

Dr. Wolfgang Höfle

GmbH-Geschäftsführer

Artikel von Nikolaus Zorn. SWK-Heft 16/2001, 639 - 642.

Der Autor weist auf zwei neue VwGH-Erkenntnisse hin (2001/14/0054, 2001/14/0052, jeweils vom ) und meint, dass der VwGH damit in Reaktion auf die VfGH-Erkenntnisse vom 1. und seine im Jahr 1996 entwickelte Judikatur bekräftigen würde. Konkret sei insbesondere auf die Eingliederung in den Organismus der Kapitalgesellschaft und das Fehlen des Unternehmerwagnisses abzustellen. Von Bedeutung sei auch noch das Merkmal der laufenden Entlohnung. Ausgehend von diesen Kriterien sei zu beurteilen, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein Dienstverhältnis vorliege.

Zu den einzelnen Kriterien führt Zorn unter Berufung auf VwGH-Judikatur noch Folgendes aus: Für eine „Eingliederung" spreche bereits die kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum dauernde Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung. Insbesondere beim „Unternehmerwagnis" sei zentrale Bedeutung nicht den vertraglichen, sondern den tatsächlichen Verhältnissen (Einkommensschwankungen) beizumessen. Eine „laufende Entlohnung" liege auch vor, wenn diese zumindest i. d. R. jährlich erfolge.

Keine brauchbaren Abgrenzungskriterien seien im Zusammenhang mit ...

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