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ASoK 7, Juli 2001, Seite 228

OGH: Vertragsbedienstete / Kündigung

Verlässt eine Pflegehelferin während ihres Nachtdienstes zweimal eigenmächtig ihre Station, die 25 Betten einschließlich einer Intensivstation mit Herzüberwachung beherbergt, zum Zweck der Verrichtung privater Dolmetscherdienste, so trifft sie ein Verschulden an der Kündigung gemäß § 48 Abs. 2 Z 5 VBO 1995. - (§§ 42 Abs. 2 u. 48 Abs. 2 VBO 1995)

„Das Verhalten des Dienstnehmers ist danach zu beurteilen, ob es in seiner Gesamtheit bei Anlegung eines objektiven Maßstabes nach der Verkehrsauffassung mit den Interessen des Dienstes vereinbar war (RIS-Justiz RS 0081891). Es liegt auf der Hand, dass es bei einem nicht auszuschließenden medizinischen Notfall infolge der eigenmächtigen Abwesenheit eines von zwei nachtdienstverrichtenden nichtärztlichen Mitarbeitern auf einer Station mit 25 Betten zu Engpässen und einer Verzögerung der Hilfeleistung mit erheblichen Folgen kommen kann (vgl. DRdA 2000/3 [Kalb]; Kuhn in ASoK 1999, 178). Daran ändert auch der Einwand der Revisionswerberin nichts, dass der zuständige Oberarzt im Notfall Personal aus einer anderen Station hätte beiziehen können (bzw. müssen), macht er doch erst recht deutlich, dass die Abwesenheit der Klägerin keineswegs belangl...

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