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ASoK 6, Juni 1999, Seite 178

Zur Entlassung einer Krankenschwester wegen Vertrauensunwürdigkeit

Höherhängen der Bettklingel

Dr. Christian Kuhn

Wenn eine in einem Spital beschäftigte Krankenschwester die beim Bett einer Patientin angebrachte Glocke so hoch hängt, daß die Patientin die Glocke nicht mehr erreichen kann, kann sie wegen Vertrauensunwürdigkeit entlassen werden. Dies ist wohl nicht weiter überraschend. Überraschend ist allerdings, daß immerhin zwei Instanzen, nämlich das Arbeitsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien, der Auffassung waren, daß es sich dabei um eine bloße „Ordnungswidrigkeit" handle, die zwar ein Fehlverhalten darstelle, das aber nicht so schwer zu werten sei, daß für den Dienstgeber eine Weiterbeschäftigung unzumutbar war.

1. Sachverhalt

Nach dem vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt hat eine in Spitalsbehandlung befindliche Patientin während der Nachtstunden wiederholt geläutet, wobei sie dann jedesmal nur etwas Unwichtiges wollte. Die Patientin hat die diensthabende Krankenschwester auch einige Male akustisch gerufen, ohne zu läuten, weil sie die Glocke nicht gefunden hat. Die Patientin hat auch noch in Anwesenheit der Krankenschwester die Glocke betätigt. Irgendwann wurde das der diensthabenden Krankenschwester offensichtlich zu mühsam, worauf sie sich entschlossen hat, die Glocke so h...

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