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ASoK 8, August 2000, Seite 289

Zusatzversicherung für Kranken-/Taggeld

Dr. Wolfgang Höfle

Zusatzversicherung für Kranken-/Taggeld (§§ 9, 31, 105 ff. GSVG)

SoSi 5/2000, Amtliche Verlautbarung 48/2000, 534 ff. (Änderung der Satzung in § 27 Abs. 2); SV Aktuell 3/2000 (Juni), 5

Die Höhe des Krankengeldes (bei Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung) wurde mit Wirkung ab von 80% auf 60% der täglichen Beitragsgrundlage reduziert. S. 290Das Taggeld (für Spital-, Kur- und Erholungsaufenthalte) und die Bezugsdauer bleiben unverändert.

Laut Jahresbericht der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft haben 1998 knapp 2% der GSVG-Pflichtversicherten (rund 5.150 Personen) die Zusatzversicherung in Anspruch genommen. Die o. a. Änderung berechtigt zur Frage, ob die GSVG-Zusatzversicherung aus betriebswirtschaftlicher Sicht (noch) sinnvoll ist.

Beispiel:

Für einen Versicherten in der Höchstbeitragsgrundlage kostet die Zusatzversicherung im Jahr 2000 rund 26.000 S. Das tägliche Krankengeld beträgt in diesem Fall 1.008 S (vor : 1.344 S). Ausgehend von einer durchgehenden Krankheit (drei Karenztage) muss der Versicherte nun ca. einen Monat (früher: ca. drei Wochen) krank sein, damit sich die Kosten für die Zusatzversicherung „amortisieren". Um das gleiche Ergebnis zu erzielen, könnte de...

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