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Zum Pensionsrecht der ÖBB-Bediensteten
Ein Beitrag zur aktuellen Diskussion
Im Dienste einer Harmonisierung der Pensionssysteme möchte die Bundesregierung auch in die Pensionsansprüche der ÖBB-Bediensteten eingreifen. Der Beitrag untersucht, inwieweit ein solcher Eingriff mit dem bei den Österreichischen Bundesbahnen geltenden Pensionsrecht vereinbar ist.
1. Vorgeschichte
Vor gerade zweieinhalb Jahren, am , wurden in Verhandlungen zwischen dem Vorstand der ÖBB, Vertretern der Bundesregierung und der Belegschaftsvertretung der ÖBB die Grundsätze für eine Reform der Bundesbahn-Pensionsordnung beschlossen. Diese Neuregelung soll für alle Mitarbeiter gelten, die nach dem Jahr 2002 in den Ruhestand treten. Diese in dem „Vertrag für Eisenbahner" enthaltenen neuen Pensionsbestimmungen lösten am die bis dahin bestehende Pensionsordnung (PO) ab.
S. 266Durch das Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 15/1998, wurde – unter anderem – § 21 Bundesbahngesetz 1992 ein neuer Absatz 6 angefügt, der auf diese Vereinbarung vom 9. 12. verweist und die wesentlichen Änderungen der Bundesbahn-Pensionsordnung wiedergibt. Es handelt sich dabei um die Einführung eines Durchrechnungszeitraumes, eine Anpassung der Pensionen nach dem Anpassungssystem der ASVG, Ruhensbestimmungen sowie ...