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Pensionsreform 2000: Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000 - SRÄG 2000
• Pensionsreform 2000: Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000 – SRÄG 2000
Die inzwischen im Nationalrat beschlossene Pensionsreform 2000 bringt auch einige spezielle Änderungen im Sozialversicherungsgesetz der Selbständigen (GSVG). Diese sind in Stichworten:
– Anhebung des Pensionsversicherungsbeitrages für Gewerbetreibende von 14,5 auf 15%,
– Reduzierung des Krankenversicherungsbeitrages für alle GSVG-Pflichtversicherten von 9,1 auf 8,9% (beides ab ),
– Herabsetzung der Mindestbeitragsgrundlage für Gewerbetreibende auf 13.789 S (Wert 2001, derzeit 14.289 S),
– Rückwirkende Aufhebung des im Verdacht der Verfassungswidrigkeit stehenden Ausgleichsbeitrages (§ 27 Abs. 8 GSVG).
– Die Regelung für „geringfügig tätige Gewerbetreibende" (Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z 7 GSVG) soll trotz früherer GSVG-Pflicht möglich sein, wenn der/die Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet hat.
– „Neue Selbständige" (§ 2 Abs. 1 Z 4 GSVG) sollen nicht rückwirkend in die GSVG-Krankenversicherung einbezogen werden, wenn eine freiwillige Selbstversicherung in der Krankenversicherung nach § 16 ASVG bestanden hat.