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Vereitelung durch überhöhte Gehaltswünsche
• Vereitelung durch überhöhte Gehaltswünsche (§ 10 AlVG)
; ARD 5130/24/2000
Überhöhte Gehaltswünsche, die im Bewerbungsgespräch bei negativer Reaktion des potenziellen Dienstgebers nicht sofort korrigiert werden, erfüllen den den Arbeitslosengeldanspruch vernichtenden Tatbestand der Vereitelung, weil in diesem Fall von zumindest bedingtem Vorsatz ausgegangen werden muss.
Anm.:Diese Judikatur stärkt die Verhandlungsposition von potenziellen Arbeitgebern gegenüber arbeitslosen Bewerbern.