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ASoK 8, August 2000, Seite 289

Vereitelung durch überhöhte Gehaltswünsche

Dr. Wolfgang Höfle

Vereitelung durch überhöhte Gehaltswünsche (§ 10 AlVG)

; ARD 5130/24/2000

Überhöhte Gehaltswünsche, die im Bewerbungsgespräch bei negativer Reaktion des potenziellen Dienstgebers nicht sofort korrigiert werden, erfüllen den den Arbeitslosengeldanspruch vernichtenden Tatbestand der Vereitelung, weil in diesem Fall von zumindest bedingtem Vorsatz ausgegangen werden muss.

Anm.:Diese Judikatur stärkt die Verhandlungsposition von potenziellen Arbeitgebern gegenüber arbeitslosen Bewerbern.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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