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OGH: Betriebsübergang / Insolvenz-Ausfallgeld
• Im Falle eines Betriebsübergangs, im Zuge dessen es auch zu einem Übergang des Arbeitsverhältnisses einer Arbeitnehmerin auf den Übernehmer gekommen ist, ist in Anbetracht der Haftungsbestimmung des § 6 AVRAG der Anspruch der Arbeitnehmerin gegen den Veräußerer nicht i. S. d. § 1 IESG gesichert. – (§ 6 AVRAG, § 1 IESG)
„Wie in dem zitierten Erkenntnis [8 Ob S 2164/96 k, veröffentlicht in ZIK 1997, 231 = RdW 1998, 355 = DRdA 1998/24] ausführlich begründet, ist der Umfang der Existenzsicherungsfunktion des IESG nicht nur durch die Interessen des Arbeitnehmers, sondern auch jene der Allgemeinheit am Bestehen eines finanzierbaren Modells begrenzt. Diesem Zweck des IESG würde es widersprechen, Ansprüche zu sichern, deren Zahlung der Arbeitnehmer auch von einem Dritten, nämlich dem solidarisch haftenden Übernehmer, erlangen könnte. In diesem Zusammenhang ist auf die auch in der hier anzuwendenden Fassung des IESG vor der Novelle BGBl. I Nr. 107/1997 enthaltene Ausschlussbestimmung des § 1 Abs. 3 Z 5 IESG zu verweisen, wonach Insolvenz-Ausfallgeld für Ansprüche nach Abs. 2 nicht gebührt, sofern auf Grund gesetzlicher Anordnung ein anderer als der Arbeitgeber (ehemaliger Arbeitgeber) zur Zahlung verpflichtet ist. Mag diese Gesetzesstelle bisher auch ...