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ASoK 8, August 2000, Seite 282

Militärdienst von ausländischen Arbeitnehmern

Arbeitsplatzsicherungsgesetz gilt nur für österreichische Staatsbürger

Dr. Hans Trattner

Es besteht grundsätzlich – siehe Ausnahme „EU" – kein Kündigungsschutz nach dem Arbeitsplatzsicherungsgesetz (APSG). Wenn Ausländer an ihren Dienstgeber mit der Bekanntgabe herantreten, dass sie verpflichtet sind, in ihrem Heimatland Militärdienst zu leisten, denken Dienstgeber in diesem Zusammenhang oft an die in diesem Fall anzuwendenden österreichischen Gesetze, nämlich das Arbeitsplatzsicherungsgesetz, welches die arbeitsrechtlichen Fragen, die sich bei der Ableistung des Präsenzdienstes ergeben, behandelt. In diesem Zusammenhang sei auf folgende Bestimmungen des Arbeitsplatzsicherungsgesetzes hingewiesen:

Präsenzdienst (§ 3 APSG)

Präsenzdienst im Sinne des Arbeitsplatzsicherungsgesetzes ist der Präsenzdienst gemäß § 27 des Wehrgesetzes 1990, WG 1990, BGBl. Nr. 305/1990 i. d. g. F., insbesondere im Hinblick auf das Gesetz über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer.

Demnach ist Präsenzdienst zu leisten als:

• Grundwehrdienst oder

• Truppenübung oder

• Kaderübung oder

• freiwillige Waffenübungen und Funktionsdienste oder

• Wehrdienst als Zeitsoldat

• außerordentliche Übungen oder

• Präsenzdienst im Falle einer vorläufigen Aufschiebung der Entlastung nach § 39 Abs. 2 WG (Aufschubpräsenzdienst) oder

• ...

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