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Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000
Beschäftigungspolitische Begleitmaßnahmen
Im Hinblick auf die Situation älterer Arbeitnehmer/innen auf dem Arbeitsmarkt und die Erfahrungen mit den bisherigen Maßnahmen ist es erforderlich, im Zusammenhang mit der Anhebung des Antrittsalters für die vorzeitige Alterspension Begleitmaßnahmen vorzusehen, die die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer/innen erleichtern und absichern. Außer den auf der Grundlage der bestehenden Gesetze verstärkt oder zusätzlich einzusetzenden Maßnahmen (wie beispielsweise Qualifizierung von älteren Beschäftigten im Rahmen des neuen Ziel-3-Programmes des Europäischen Sozialfonds und Ausdehnung des Jobtransfer-Programmes auf ganz Österreich) sollen auch die gesetzlichen Bestimmungen zu Gunsten älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angepasst werden (Art. 5 bis 8 SRÄG 2000).
Die Verlängerung des Arbeitslosengeldbezuges auf 18 Monate und die Möglichkeit der gerichtlichen Kündigungsanfechtung für Arbeitnehmer in nicht betriebsratspflichtigen Betrieben über dem 50. Lebensjahr wegen sozialer Ungerechtigkeit sind bereits im ARÄG 2000 beschlossen worden.
I. Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)
1. Erhöhtes Weiterbildungsgeld (§ 26 a i. V. m. § 79 Abs. 56 und § 80 Abs. 9 AlVG)
Durch die Gewährung des Wei...