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Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld nach Beschäftigung in Deutschland und Österreich
iFamZ 2024/132
§ 24 Abs 1 Z 2 KBGG; Art 5, 11 VO (EG) 883/2004
War die Mutter bis in Deutschland und ab in Österreich beschäftigt, ist Österreich für die Gewährung von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld ab leistungszuständig. Der Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld setzt in einem solchen Fall der Leistungszuständigkeit Österreichs nicht voraus, dass mindestens ein Elternteil in den letzten 182 Tagen vor der Geburt in Österreich erwerbstätig war. Vielmehr sind die deutschen Beschäftigungszeiten den österreichischen gleichgestellt.