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iFamZ 4, August 2024, Seite 165

Ferialeinkommen in der Regel kein anzurech-nendes Eigeneinkommen

iFamZ 2024/120

§§ 7 Abs 1, 19 Abs 1 UVG

Ein vom Kind während eines zweimonatigen Pflichtpraktikums in den Schulferien erzieltes Einkommen ist nicht als Eigeneinkommen zu berücksichtigen, wenn die Maßfigur eines geldunterhaltspflichtigen bonus pater familias dem Unterhaltsberechtigten sein Ferialeinkommen unter den jeweils gegebenen Umständen als Taschengeld belassen würde.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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