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Ferialeinkommen in der Regel kein anzurech-nendes Eigeneinkommen
iFamZ 2024/120
Ein vom Kind während eines zweimonatigen Pflichtpraktikums in den Schulferien erzieltes Einkommen ist nicht als Eigeneinkommen zu berücksichtigen, wenn die Maßfigur eines geldunterhaltspflichtigen bonus pater familias dem Unterhaltsberechtigten sein Ferialeinkommen unter den jeweils gegebenen Umständen als Taschengeld belassen würde.