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iFamZ 4, August 2024, Seite 161

Mindestsicherungsanspruch der unterhaltspflichtigen Person

iFamZ 2024/114

§ 231 ABGB; § 44 Abs 1 StKJHG

Die Höhe der gegen einen Elternteil erhobenen Kostenersatzforderung des Landes für die volle Erziehung des Kindes bemisst sich nach der Unterhaltspflicht des in Anspruch genommenen Elternteils. Bezieht dieser Elternteil Sozialunterstützung (Mindestsicherung), ist nur der auf seiner eigenen Berechtigung basierende Bezug als sein Einkommen zu berücksichtigen, nicht der Anspruch der „Bedarfsgemeinschaft“ (hier bestehend aus der Antragsgegnerin und den drei in ihrem Haushalt lebenden Kindern).

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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