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iFamZ 4, August 2024, Seite 161

Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage und Lebenszuschnitt

iFamZ 2024/116

§ 231 ABGB

Eine Bezugnahme auf den Lebenszuschnitt ist nur bei fehlender Feststellbarkeit des Einkommens zulässig. Führt der unterhaltspflichtige Vater einen landwirtschaftlichen Betrieb, sind betriebliche Naturalempfänge des Unterhaltspflichtigen mitzuberücksichtigen, weshalb regelmäßig die Einholung eines Gutachtens zur Klärung der Unterhaltsbemessungsgrundlage notwendig ist.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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