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Mitwirkungspflicht des Vaters bei der Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage
iFamZ 2024/115
§ 231 ABGB; §§ 16 Abs 2, 32, 102 Abs 1 AußStrG
Verhindert der als Landwirt und Geschäftsführer einer GmbH tätige Vater jegliche Überprüfung seiner Einkünfte durch das Gericht und die bestellte Sachverständige, indem er ausdrücklich erklärt, keine weiteren Unterlagen zur Verfügung zu stellen, kann das Gericht das Einkommen im Rahmen der freien Beweiswürdigung schätzen.