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Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bei Wohnsitz in Liechtenstein
iFamZ 2024/126
Art 7, 11 VO (EG) 883/2004
Da ein Anspruch auf Leistungen weder dem Grunde noch der Höhe nach von einem Wohnsitz im Inland abhängig gemacht werden darf, hat eine in Liechtenstein wohnhafte und in Österreich beschäftigte Person hier Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (in Liechtenstein gibt es keine dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld vergleichbare Leistung).