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Testament eines Besachwalteten
iFamZ 2024/148
§§ 273, 568 ABGB aF; § 575 ABGB
Die Aufhebung der Bestimmung des § 568 ABGB aF vor Ableben des Erblassers führt nicht zur Heilung eines vor dem Inkrafttreten des ErbRÄG 2015 formungültig errichteten Testaments. Der OGH sieht diesbezüglich keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz und die UN-Behindertenkonvention.