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iFamZ 4, August 2024, Seite 157

Gewalt in der Familie – ein wichtiges Thema des Familienrechts

Peter Barth

So sehr sich viele Menschen nach stabilen Beziehungen sehnen, so hoch die „heile Familie“ im Kurs steht, so gut das alltägliche „Zusammenkleben“ oft funktioniert, so dunkle Schattenseiten kann das Zusammenleben doch auch haben: Bisweilen können die familiären Beziehungen die Menschen gravierend beinträchtigen und gefährden. Besonders drastisch wirkt sich das dann aus, wenn Gewalt eine Rolle spielt. Das kann im familiären Alltag in den verschiedensten Formen relevant werden, zum Beispiel durch

  • physische Attacken und Drohungen gegen Familienmitglieder,

  • subtilere Methoden wie den sogenannten „Psychoterror“ oder

  • die Ausnützung wirtschaftlicher Überlegenheit und Macht.

Opfer solcher familiären Gewalt sind immer die Schwächeren, meist Frauen und Kinder. Und vielfach bleibt hier Gewalt unbemerkt, vor allem wenn es sich um „psychische Gewalt“ handelt. Gewalt in der Familie ist aber nicht Privatsache der Beteiligten. Sie darf und kann nicht unter den Teppich gekehrt werden – nach dem Motto, dass es niemanden etwas angeht, was in den eigenen vier Wänden passiert. Es ist im Gegenteil eine zentrale staatliche Aufgabe dafür zu sorgen, dass Menschen auch in ihrem Privat- und Familienleben geschützt ...

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