Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unterhaltsanspruch im Freiwilligen Sozialen Jahr, das den Zivildienst ersetzt
iFamZ 2024/118
§ 231 ABGB; § 12c ZDG; §§ 5 ff FreiwilligenG
Absolviert der Sohn im Hinblick auf das damals angestrebte Medizinstudium ein (auf den Zivildienst anzurechnendes) Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) beim Roten Kreuz, weil eine Zivildienstleistung beim Roten Kreuz nicht möglich ist, bleibt der Geldunterhaltsanspruch gegen den Vater bestehen, wenn ihn die während des FSJ erhaltenen Sach- und Geldleistungen samt Taschengeld nicht selbsterhaltungsfähig machen. Wegen der Maßgeblichkeit einer Ex-ante-Sicht spielt es keine Rolle, dass sich der Sohn nach Absolvierung des FSJ für ein anderes als das Medizinstudium entschied.