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iFamZ 4, August 2024, Seite 207

Vorlage zur Auslegung der Art 5, 12 und 14 EuUVO

iFamZ 2024/153

Robert Fucik

Art 5, 12, 14 EuUVO

I. Dem EuGH werden gem Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist Art 12 EuUVO dahin auszulegen, dass zwei Verfahren „zwischen denselben Parteien“ anhängig sind, wenn in dem einen Verfahren Minderjährige ihren Anspruch gegen den Vater auf Leistung des laufenden Unterhalts geltend machen und im anderen Verfahren der Vater zusätzlich zur Scheidung seiner Ehe mit der Mutter der Minderjährigen auch die Festsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Minderjährigen beantragt, obwohl die Minderjährigen im Scheidungsverfahren weder Antragsteller noch Antragsgegner sind?

2.a.) Ist Art 12 EuUVO dahin auszulegen, dass Verfahren „wegen desselben Anspruchs“ geführt werden, wenn in dem einen Verfahren die Minderjährigen ihren Anspruch auf laufenden Unterhalt ab sofort geltend machen und im anderen Verfahren der Vater neben der Scheidung seiner Ehe mit der Mutter auch die Festlegung seiner Verpflichtung zur Leistung laufenden Unterhalts der Minderjährigen als Scheidungsfolge begehrt, also für einen künftigen Zeitraum, dessen Beginn noch nicht absehbar ist?

2.b.) Ist es für diese Beurteilung relevant, ob der von den M...

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