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Geschäftsfähigkeit bei Abschluss eines Scheidungsfolgenvergleichs
iFamZ 2022/148
Ob eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt die Tragweite ihrer Willenserklärungen verstandesmäßig erfassen konnte oder ob ihr diese Fähigkeit durch eine die Handlungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit ausschließende geistige Störung fehlte, ist eine Beurteilung des Einzelfalls.
(…) Der Kläger und die Beklagte waren verheiratet. Am fand die Tagsatzung über ihre einvernehmliche Scheidung statt, in der sie einen umfangreichen Vergleich über deren Folgen abschlossen. Ua vereinbarten sie darin detaillierte Regelungen über die Verpflichtung des Klägers zur Unterhaltszahlung an die Beklagte. Dieser Vergleich war unter Beteiligung der damaligen Rechtsvertreter der Streitteile ausgearbeitet worden und bereits Teil ihres Antrags auf einvernehmliche Scheidung vom . Auch bei der Scheidungstagsatzung selbst war der Kläger rechtsfreundlich vertreten. (…) Der Kläger begehrte, die Unwirksamkeit des am abgeschlossenen Scheidungsfolgenvergleichs festzustellen, weil er bei dessen Abschluss geschäftsunfähig gewesen sei. (…) Das Berufungsgericht bestätigte das die Klage abweisende Urteil des Erstgerichts und erklärte die Revision für nicht zulässig.
(…) Die faktischen Umstän...