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Entnahmen vom Firmenkonto einer Ein-Mann-GmbH als Unterhaltsbemessungsgrundlage
iFamZ 2022/126
Der gegen die Heranziehung der Privatentnahmen als Unterhaltsbemessungsgrundlage gerichtete Einwand des Vaters, dass es sich bei den Entnahmen vom Firmenkonto seiner Ein-Mann-GmbH um die Verwendung von „Erspartem aus einer Zeit vor den nun relevanten Unterhaltszeiträumen“ handle, ist unberechtigt. Selbst wenn man diese Mittel als Vermögensstamm behandelte, müsste der Unterhaltspflichtige die Unterhaltsberechtigten teilhaben lassen, soweit er daraus seine eigenen Lebenshaltungskosten deckt.
Die Vorinstanzen verpflichteten den Vater ab zu Unterhaltszahlungen für seine Tochter in monatlich unterschiedlicher Höhe (von 510 € bis 807 €, ab 600 € monatlich). Diesen Beträgen liegen entsprechende Entnahmen des Vaters – er ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH – vom Firmenkonto zugrunde.
Der OGH wies den nachträglich zugelassenen Revisionsrekurs des Vaters wegen Fehlens einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung zurück.
Der Vater macht in seinem Revisionsrekurs – wie schon im Rekurs – neuerlich geltend, er tätige von seinem Geschäftskonto auch private Zahlungen, so das 2018 (durch Entnahme von diesem Konto) angeschaffte Motorrad. Darin liege kein...