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iFamZ 4, August 2022, Seite 175

Unzulässigkeit des Rechtswegs zur Bekämpfung von COVID-19-Maßnahmen an Schulen

iFamZ 2022/134

§ 1 JN

Der Rechtsweg ist für Begehren ausgeschlossen, mit denen Gerichte einem Rechtsträger ein bestimmtes hoheitliches Tun oder Unterlassen auftragen sollen. Einem solchen Begehren steht der Grundsatz der Trennung der Justiz von der Verwaltung entgegen.

Die Mutter der beiden, jeweils über 14-jährigen Minderjährigen stellte im eigenen Namen wegen „Kindeswohlgefährdung“ im Wesentlichen gleichlautende Anträge gegen „das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, vertreten durch die Bildungsdirektion für O., vertreten durch die jeweilige Schule“ gerichtet auf „Unterlassung“. Die Antragsgegner hätten es zu unterlassen, den Kindern „ – im Rahmen der Pandemiebekämpfung – in (den von ihnen) besuchten Schulen Maßnahmen anzuordnen oder vorzuschreiben, die die Gefährdung (ihres) Kindeswohls bewirken, wie insbesondere, a) im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Schutz (MNS), sog qualifizierte Masken (OP-Maske, FFP1 oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen; b) Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen; c) an Schnelltests oder PCR-Tes...

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