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Unterhaltsberechtigter Ehegatte ließ sich den Pensionsanspruch mit einer Einmalzahlung auszahlen
iFamZ 2022/146
Die Aufteilung einmaliger Zahlungen – wie etwa eine Abfertigung oder Pensionsabfindung – ist stets nach den Umständen des Einzelfalls und den vorliegenden Lebensverhältnissen auf einen angemessenen Zeitraum vorzunehmen.
(…) Unstrittig ist, dass der gefährdeten Partei nach der Scheidung ein Unterhalt wie bei aufrechter Ehe nach § 94 ABGB gebührt. S. 194 (…) Für die Ausmessung des Ehegattenunterhalts sind die bisherigen Lebensverhältnisse, der sog Lebenszuschnitt (…) sowie der Stil der Lebensführung bestimmend (RIS-Justiz RS0009710). Der Unterhaltsanspruch des schuldlos Geschiedenen beträgt grundsätzlich 40 % des gemeinsamen Einkommens abzüglich des eigenen Einkommens (RIS-Justiz RS0009722).
(…) Nach stRsp sind (…) Einmalzahlungen, die der Geldunterhaltspflichtige im Zusammenhang etwa mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bezieht, bei der Ermittlung seiner Unterhaltsbemessungsgrundlage zu berücksichtigen und dabei auf einen längeren Zeitraum abzustellen. Welcher Zeitraum dabei angemessen ist, richtet sich nach den Lebensverhältnissen der Beteiligten und den Umständen des Einzelfalls (RIS-Justiz RS0009667 [insb T14 , T23]; RS0050466 [T6, T13, T21]). Eine Aufteilung ...