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Die Nichtbeiziehung eines Kollisionskurators für Minderjährige führt zur Unwirksamkeit abgeschlossener Pfandverträge
iFamZ 2010/227
Wie im Rechtsfall 7 Ob 112/02z ist auch im vorliegenden Verfahren alleine strittig, ob bei der Verpfändung von Liegenschaftsanteilen der Beklagten zwischen diesen und ihrem gesetzlichen Vertreter ein Interessenwiderspruch (vgl RIS-Justiz RS0049196 und RS0058177) gegeben war, der die Bestellung eines Kurators für die zum Zeitpunkt der Sachhaftung noch jeweils minderjährigen Beklagten erfordert hätte.
Es kann nicht generell gesagt werden, dass bei pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung eines Darlehensvertrags, an dem Minderjährige beteiligt sind, die Bestellung eines Kollisionskurators nicht erforderlich ist. Vielmehr muss auch die Verwendung des Darlehens zu dem angegebenen, (auch) im Interesse der Kinder gelegenen Zweck gesichert erscheinen (RIS-Justiz RS0116839).
(...)
Entscheidend ist, dass eine dem Zweck der Kreditvergabe entsprechende Verwendung zum Zeitpunkt der Verpfändung der Liegenschaftsanteile der Beklagten durch die bloße Erklärung des Vaters und gesetzlichen Vertreters, „er werde sämtliche Kosten tragen, die auflaufen könnten“, nicht ausreichend gesichert war. (...) Dass das Unterbleiben der erforderlichen Beiziehung eines Kollisionskurators zur...