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iFamZ 6, November 2010, Seite 329

Kein Rechtsschutzinteresse an der Zulässigkeitsbeurteilung einer nicht durchgeführten besonderen Heilbehandlung

iFamZ 2010/236

§ 36 UbG

Auch für Rechtsmittel im Außerstreitverfahren gilt die Voraussetzung des Rechtsschutzinteresses. Wird eine gerichtlich genehmigte besondere Heilbehandlung nicht durchgeführt, so mangelt es daher an der erforderlichen Beschwer.

Die Patientin war (...) untergebracht. (...) Der Abteilungsleiter beantragte die gerichtliche Genehmigung einer Elektrokrampftherapie als besondere Heilbehandlung iSd § 36 UbG. (...) Das Erstgericht genehmigte die beantragte besondere Heilbehandlung und erkannte dem dagegen von der Patientenanwältin angemeldeten Rekurs aufschiebende Wirkung zu. S. 330(...) Nach Fassung des Genehmigungsbeschlusses wurde die Patientin (...) in den offenen Bereich der Landesnervenklinik verlegt, worauf das Erstgericht noch am selben Tag die Einstellung des Unterbringungsverfahrens beschloss.

Das Rekursgericht wies den gegen den Genehmigungsbeschluss erhobenen Rekurs der Patientenanwältin zurück und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. (...) Noch vor Durchführung der erstinstanzlich genehmigten Behandlung sei die Betroffene in den offenen Bereich verlegt und das Unterbringungsverfahren eingestellt worden. Die Behandlung könne ...

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