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iFamZ 6, November 2010, Seite 305

Haben wir ein Ausländerproblem?

Robert Fucik

Kein fortgesetzter Wahlkampf, ja nicht einmal eine noch so naheliegende Klage über Boulevardjournalisten, die nicht einmal begreifen, warum eine Abschiebung eines 1 Jahr alten Kindes weniger problematisch ist als jene von Schulkindern, ist hier am Platz.

Im Bereich des Familienrechts haben wir ein „Ausländerproblem“, wenn wir das hässliche Wort als Arbeitstitel verwenden wollen. Die in welcher Form auch immer mit der Vollziehung von Familienrecht Betrauten haben juristisch und faktisch andere Aufgaben zu bewältigen, wenn ein familiärer Konflikt mehr als einen Staat, mehr als einen Kulturkreis betrifft. Es gibt also mehr und andere „Probleme“ zu lösen als im reinen Binnenfall.

Juristisch ist dies – wenn auch nicht immer einfach – mit klassischen Mitteln zu bewältigen. Solange es keine weltweite Zuständigkeitsordnung gibt, in der für die Behandlung eines Falles immer nur die Gerichte eines einzigen Staates zuständig sind und getrost ihr eigenes Recht, die lex fori, anwenden können, gibt es ein spezifisches Ordnungsproblem: Nach welcher der in Frage kommenden Rechtsordnungen ist der Fall zu entscheiden? Zwei Tendenzen gibt es zu beobachten: Manche Staaten wollen stets nur ihr eigenes Re...

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