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iFamZ 6, November 2010, Seite 316

Rückführung des Kindes in die Obsorge der Mutter; amtswegige Erhebungen zur Erstellung einer Zukunftsprognose

iFamZ 2010/229

§ 176 ABGB, §§ 13, 16, 105 AußStrG

Die Mutter beantragt die Rückübertragung der Obsorge, die ihr wegen einer „psychischen Störung“ entzogen und der mütterlichen Großmutter übertragen worden war.

1. Ein Elternteil kann mit einem Antrag auf Aufhebung einer Obsorgeübertragung nur dann durchdringen, wenn die Voraussetzungen für ihre Anordnung weggefallen sind und anzunehmen wäre, dass eine Gefahr für das Wohl der Kinder nun nicht mehr besteht (RIS-Justiz RS0048731 [T1]; RS0109080 [T1]). Wenn eine Einschränkung der elterlichen Rechte und Pflichten bereits stattfinden musste, ist bei einem Antrag auf Rückführung der Kinder in Pflege und Erziehung der leiblichen Eltern ein anderer Maßstab anzulegen. Es muss mit großer Wahrscheinlichkeit klargestellt sein, dass nunmehr die ordnungsgemäße Pflege und Erziehung durch den antragstellenden Elternteil, dem schon einmal die Obsorge wegen Gefährdung des Kindeswohls entzogen werden musste, gewährleistet ist und keine Gefahr mehr für das Wohl des Kindes dahin besteht, dass wieder eine Maßnahme nach § 176 Abs 2 ABGB angeordnet werden müsste (RIS-Justiz RS0009676, insb [T6]). Da das Kindeswohl auch bei der Aufhebung von Maßnahmen dem Elternrecht vorgeht (8 ...

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