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Keine unionsrechtliche Verpflichtung, dem außerehelichen Vater ex lege das Sorgerecht zuzuweisen
iFamZ 2010/248
Art 2 Abs 11 VO Brüssel IIa
PPU, J. McB./L.E.
Auf Vorabentscheidungsersuchen des irischen Supreme Court hat der EuGH im Eilverfahren folgende Antwort erteilt:
Anmerkung
Subtil unterscheidet der EuGH, dass zwar das Sorgerecht verordnungsautonom zu interpretieren ist, die Frage aber, ob man als Elternteil ex lege oder nur nach Richterspruch sorgeberechtigt ist, dem nationalen Recht (des Aufenthaltsstaates vor der Verbringung) überlassen bleibt (Rz 40 bis 44). Auch aus Art 6 Abs 1 EUV (Respektierung der EU-Charta) folge nichts anderes, beschränke sich die Charta doch (arg Art 51 Abs 1) auf die Anwendung des Unionsrechts, nicht auf nationales Recht (Rz 45 bis 52). Weiters sei Art 7 der Charta nicht weiter als Art 8 EMRK, den der EGMR in vergleichbaren Konstellationen auch nicht als verletzt erachtet habe (Rz 53 bis 59). Zum Albtraumszenario eines Grundrechtsschutzes im Eilverfahren via Normenkontrolle über nationales Recht durch den EuGH ist es also doch nicht gekommen.
Robert Fucik